BERUFSGRUNDSÄTZE UND STANDESREGELN

Unternehmensberater sind unabhängige, eigenverantwortliche, qualifizierte und fachlich kompetente Experten, die für Wirtschaftsunternehmen, die öffentliche Verwaltung, Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige, auch nicht kommerzielle Institutionen professionelle Beratungsleistungen bereitstellen.
Durch die Leistung derartiger Dienste übernimmt der Unternehmensberater Verantwortung nicht nur für das Unternehmen des Auftraggebers, sondern für die gesamte Volkswirtschaft und damit die Verpflichtung zur Begründung und Förderung von Integrität und Kompetenz in der Berufsausübung.

Die Berufsgrundsätze und Standesregeln sind als Prinzipien der Berufsausübung dazu bestimmt, Unternehmensberater dabei zu unterstützen, ein auf hohem Niveau stehendes, auch berufsethischen und moralischen Grundsätzen folgendes Verhalten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um Normen, anhand derer ein gewerblicher Unternehmensberater die Angemessenheit seines Verhaltens in den Beziehungen zu potentiellen Klienten, Mitarbeitern, Kollegen und Mitbewerbern, Angehörigen verwandter Berufe und der Öffentlichkeit feststellen kann.

Um höchste Qualität der Unternehmensberatung in der Praxis zu unterstützen, hat der Fachverband diese Normen korrekter Berufsausübung als Leitfaden formuliert. Von den gewerblichen Unternehmensberatern wird die Einhaltung dieser Arbeitsweisen erwartet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater

Standesregeln Unternehmensberater





 








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