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BERUFSGRUNDSÄTZE UND STANDESREGELN
Unternehmensberater sind unabhängige, eigenverantwortliche,
qualifizierte und fachlich kompetente Experten, die für Wirtschaftsunternehmen,
die öffentliche Verwaltung, Körperschaften öffentlichen
Rechts und sonstige, auch nicht kommerzielle Institutionen professionelle
Beratungsleistungen bereitstellen.
Durch die Leistung derartiger Dienste übernimmt der Unternehmensberater
Verantwortung nicht nur für das Unternehmen des Auftraggebers,
sondern für die gesamte Volkswirtschaft und damit die Verpflichtung
zur Begründung und Förderung von Integrität und
Kompetenz in der Berufsausübung.
Die
Berufsgrundsätze und Standesregeln sind als Prinzipien der
Berufsausübung dazu bestimmt, Unternehmensberater dabei zu
unterstützen, ein auf hohem Niveau stehendes, auch berufsethischen
und moralischen Grundsätzen folgendes Verhalten zu gewährleisten.
Es handelt sich dabei um Normen, anhand derer ein gewerblicher
Unternehmensberater die Angemessenheit seines Verhaltens in den
Beziehungen zu potentiellen Klienten, Mitarbeitern, Kollegen und
Mitbewerbern, Angehörigen verwandter Berufe und der Öffentlichkeit
feststellen kann.
Um
höchste Qualität der Unternehmensberatung in der Praxis
zu unterstützen, hat der Fachverband diese Normen korrekter
Berufsausübung als Leitfaden formuliert. Von den gewerblichen
Unternehmensberatern wird die Einhaltung dieser Arbeitsweisen
erwartet.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater
Standesregeln
Unternehmensberater
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